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Bewerbung für ein Studium im Bereich Gesundheit

Du möchtest dich für ein Studium im Gesundheitswesen einschreiben, doch vorher musst du eine Bewerbung einreichen? Kein Grund zur Sorge. Eine Bewerbung ist kein Zauberwerk und wenn du dich frühzeitig informierst, kannst du alle Unterlagen in Ruhe zusammenstellen. Wir erklären dir alles Wichtige zum Thema Bewerbung für ein Studium im Bereich Gesundheit.

Abiturientin hält ihr Zeugnis in der Hand und strahlt über das ganze GesichtIst die Entscheidung für einen bestimmten Studiengang gefallen, wird es ernst: Du musst dich an der Uni, FH oder Akademie deiner Wahl bewerben. Und bis die erhoffte Zusage kommt, stellen sich die bangen Fragen: Werde ich einen Studienplatz bekommen? Erfülle ich wirklich alle Zulassungsvoraussetzungen? Wäre es an einer anderen Hochschule einfacher gewesen?

Tatsächlich ist es so, dass jede Hochschule ihr eigenes Bewerbungsverfahren und Zulassungsvoraussetzungen hat. Außerdem entscheidet auch die Art der Bildungseinrichtung (also staatlich oder privat) über Auswahlverfahren und Bewerbungsfristen. Das hört sich erstmal alles verwirrend an, ist es aber eigentlich nicht. Denn wenn du dir die Zulassungskriterien für einen bestimmten Studiengang an einer bestimmten Hochschule ansiehst, sind sie sehr eindeutig.

Da die Auswahl der Studiengänge im Gesundheitswesen ziemlich groß ist, stellen wir dir einige Kriterien im Einzelnen vor. Du solltest aber auf jeden Fall wissen, dass die Zulassungskriterien für praktische heiltherapeutische Studiengänge wie Ergotherapie, Pflege oder Logopädie andere sind als bei theoretischen wie Gesundheitsmanagement, Public Health oder Medizintechnik.

Für das Medizinstudium gibt es außerdem ein gesondertes Vergabeverfahren. Mehr dazu liest du auch in unseren Artikeln zum Medizinstudium ohne NC und zum Medizinstudium ohne Abitur.

Alle Infos zur Studienbewerbung

Wie regeln Uni, FH und Akademie das Zulassungsverfahren?

Gesundheitsstudiengänge werden an den verschiedensten Einrichtungen angeboten; an staatlichen, an privaten, an Fachhochschulen, Universitäten oder Gesundheitsakademien. Zusätzlich ist es gerade bei Studiengängen im Bereich Gesundheit keine Seltenheit, dass sie als duales Studium angeboten werden. Scheint eine ziemlich große Auswahl zu sein, was? Und dann musst du dich ja auch noch für eine bestimmte Studienform entscheiden, wenn du weißt, was du studieren möchtest. Die gute Nachricht ist: Hast du dich für eine bestimmte Studienform und einen Studiengang entschieden, lässt sich schon eine grobe Einteilung im Bewerbungsverfahren und den Zulassungskriterien vornehmen.

Bewerbungsformular für eine Universität

Um an einer Universität zu studieren, brauchst du die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), während du an einer Fachhochschule oder Akademie die Fachhochschulreife (Fachabitur) benötigst. Mittlerweile ist an sehr vielen Hochschulen auch ein Studium ohne Abitur möglich. Welche Voraussetzungen du mitbringen solltest, erfährst du in unserem Artikel "Gesundheit und Pflege ohne Abitur studieren".

Interessierst du dich für einen zulassungsfreien Studiengang, ist kein gesondertes Bewerbungsverfahren nötig. Wenn der Studiengang genügend Plätze für alle Bewerber zur Verfügung hat, gibt es zumindest an den staatlichen Bildungseinrichtungen kein Auswahlverfahren und du kannst dich mit den Anforderungen "Abitur" oder "Fachhochschulreife" und dem Onlineantrag einschreiben.

Damit du auch weißt, wo du dich überhaupt bewerben möchtest, haben wir dir in unserer Datenbank schonmal alle passenden Studiengänge und Hochschulen rausgesucht. Wenn du noch nicht weißt, was oder wo du studieren möchtest, findest du hier die Antwort!

Welche Auswahlkriterien gibt es?

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es eine ganze Reihe an Auswahlkriterien, die die Hochschulen nutzen können, um ein ganz eigenes und individuelles Zulassungsverfahren zu gestalten. Einige davon wollen wir dir hier vorstellen.

Numerus Clausus (NC)

Der gefürchtete Numerus Clausus kann dir auch in den Gesundheitsstudiengängen begegnen. Es bedeutet, dass ein Studiengang nur eine bestimmte Anzahl an Plätzen zur Verfügung hat und aus der Vielzahl an Bewerbern dann diejenigen mit den besten Abinoten die begehrten Plätze erhalten. Festgelegt wird der Numerus Clausus durch den, der den letzten freien Platz erhält. Wie genau die Zulassungsbeschränkung mit dem NC funktioniert, erfährst du in unserem Artikel:

Numerus Clausus (NC)

Motivationsschreiben

Nicht bei allen, aber doch bei einigen Studiengängen musst du mit deiner Bewerbung auch ein Motivationsschreiben einreichen. Besonders private Hochschulen nutzen diese Möglichkeit, um einen persönlichen Eindruck von den Bewerbern zu erhalten. Mit dem Motivationsschreiben bietet sich dir die Gelegenheit, deiner Wunschhochschule zu erklären, warum gerade du perfekt für dieses Studium bist. Dabei solltest du dich so authentisch wie möglich präsentieren und Floskeln vermeiden. Hast du mit deinem Schreiben überzeugt, wirst in den meisten Fällen zu einem persönlichen Gespräch an die Hochschule eingeladen.

Motivationsschreiben Gesundheitswesen

Persönliches Gespräch

Hast du eine private Hochschule mit deiner Bewerbung (und gegebenenfalls einem Motivationsschreiben) überzeugt, lädt sie dich normalerweise zu einem persönlichen Gespräch ein. Das Gespräch hilft der Hochschule dabei, dich näher kennenzulernen und zu beurteilen, ob der Studiengang etwas für dich ist. Möglicherweise wird dir im Vorfeld eine Aufgabe gestellt, die du bearbeiten und dann im Gespräch vorstellen musst. Darüber wird dich die Hochschule aber rechtzeitig informieren oder dieses Vorgehen bereits auf der Hochschulseite vermerkt haben.

Praxiserfahrung und Praktika

Gerade bei den pflege-therapeutischen Studiengängen wie Physiotherapie, Pflege oder Logopädie ist der Praxisanteil sehr hoch und sollte in vielen Fällen vor Beginn des Studiums mit einem Praktikum oder erster Berufserfahrung nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass du dich im Falle eines solchen Studienganges frühzeitig informierst, damit du gegebenenfalls noch vor Beginn deines Studiums ein mehrwöchiges Praktikum absolvieren kannst. Das gilt aber natürlich auch für alle anderen Studiengänge.

Die genannten Zulassungskriterien sind die, die am häufigsten vorkommen. Es bleibt allerdings den Unis, FHs und Akademien vorbehalten, ob sie diese nutzen und wenn ja welche und in welcher Kombination? Wird am Ende vielleicht sogar noch Eignungstest gefordert? Wie gesagt: Diese Infos erhältst du alle direkt an deiner Wunschuni. Wenn du auf der Homepage nicht fündig wirst, kannst du bei der Studienberatung anrufen, diese kann dir Auskunft geben und alle deine Fragen beantworten.

Wie sieht meine vollständige Bewerbung aus?

Trotz der individuellen Bewerbungsverfahren, die die Hochschulen haben, gibt es einige wenige Unterlagen, die du deiner Bewerbung an staatlichen sowie privaten Bildungseinrichtungen beilegen musst:

  • Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder gleichwertigen Abschluss
  • Online-Bewerbungsformular
  • Ggf. Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse (meistens an staatlichen Einrichtungen)
  • Ggf. Lebenslauf
  • Ggf. Exmatrikulation anderer Hochschulen 

Mit deiner Onlinebewerbung kannst du all diese Unterlagen bequem einreichen. Zu den eben genannten „Standards“ kommen dann gegebenenfalls noch Praktikumsbescheinigungen oder das Motivationsschreiben hinzu.

Sonderfall: Pflege-therapeutische Studiengänge

Wenn du dich dazu entschließt ein Studium im pflege-therapeutischen Bereich wie Ergotherapie, Pflege, Logopädie oder auch Soziale Arbeit zu studieren, musst du neben den bereits genannten Unterlagen in der Regel folgende Unterlagen zusätzlich anfordern und der Bewerbung beifügen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Ärztliches Attest über gesundheitliche Eignung für den gewählten Beruf
  • Phoniatrisches Gutachten (bei Logopädie) 

Sonderfall: Duales Studium

Duale Studiengänge erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, weil sie eine Kombination aus praktischen Anteilen im Unternehmen und theoretischen Phasen an einer Hochschule sind. Hier läuft das Bewerbungsverfahren etwas anders ab. Bevor du dich an einer Hochschule für einen Studienplatz bewirbst, musst du dich um einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen bemühen – das heißt, zunächst musst du dich dort „richtig“ für ein duales Studium bewerben. Die Firmen haben Hochschulen, mit denen sie kooperieren. Hast du also einen Ausbildungsvertrag, steht dir der von dem Unternehmen reservierte Platz an der Hochschule automatisch zu.

Weiterlesen: → Duales Studium

Solche Unterlagen sind nicht auf die Schnelle zu erhalten. Deswegen nochmal unser Appell an dich: Informiere dich wirklich frühzeitig, damit du deine Bewerbungsunterlagen für dein Wunschstudium an deiner Wunschhochschule in Ruhe und vollständig zusammenstellen kannst.

Und wie sieht das beim Master aus?

Wenn du deinen Master machen möchtest, ist die wichtigste Voraussetzung, dass du ein Erststudium (Bachelor oder Diplom) in einem fachverwandten oder konsekutiven Studiengang absolviert hast. Mitunter gilt auch bei einigen Studiengängen eine bestimmte Abschlussnote deines Erststudiums, zum Beispiel nicht schlechter als 2,5. In einigen Fällen kannst du das Masterstudium nur beginnen, wenn du bereits Berufserfahrung gesammelt hast.

Fristen und Deadlines

Und auch bei den Fristen und Deadlines gilt das gleiche: Es ist extrem wichtig, dass du früh genug anfängst, dich über die Bewerbungsfristen und Deadlines zu informieren. Diese unterscheiden sich nämlich gravierend besonders zwischen privaten und staatlichen Hochschulen.

Während für staatliche Hochschulen einheitliche Bewerbungsfristen gelten, sind sie bei privaten Anbietern sehr unterschiedlich.

Staatlich: Bewerbungsfrist zum Sommersemester läuft bis zum 15. Januar. Für das Wintersemester ist der 15. Juli der letzte Tag, an dem das Einreichen einer Bewerbung möglich ist.

Privat: Manche Hochschulen bieten ein bestimmten Bewerbungszeitraum an und du kannst dich nur exakt in diesem Zeitraum anmelden oder ein Formular ausfüllen. Wäre doch schade, wenn du ein Jahr bis zur nächsten Bewerbung warten müsstest, weil du dich zu spät informiert hast, oder? Bei anderen Hochschulen gibt es wie bei den staatlichen Hochschulen auch eine Bewerbungsdeadline. Bei wieder anderen privaten Einrichtungen steht noch eine Grundlagen-/ Eignungsprüfung an, die innerhalb des Bewerbungszeitraumes durchgeführt werden muss, damit du das Ergebnis der Bewerbung beilegen kannst.

Nun hast du dich über die grundsätzlichen Dinge informiert. Und jetzt heißt es: ran an die Studiengänge und Hochschulen und bereite deine Bewerbung vor!

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