Überblick über den Studiengang
Studienverlauf
Der Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften für Berufserfahrene stellt studienorganisatorisch eine verkürzte Form des gleichnamigen dualen, ausbildungsbegleitenden Studiengangs dar. Das Bachelor-Studium umfasst sechs Semester. In den berufsspezifischen Modulen bleiben die Studierenden der jeweiligen Berufsgruppen unter sich und bearbeiten fachspezifische Themenfelder. In den berufsübergreifenden Studienmodulen arbeiten die Berufsgruppen miteinander, was wiederum den interdisziplinären Ansatz des Studiums stärkt.
Das Studium beginnt jedes Jahr am 01. September. Immatrikulationsschluss ist der 15. Juli.
Studienschwerpunkte
Der Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften richtet sich an berufserfahrene Fachkräfte und Therapeuten der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie sowie der Pflege und bietet neben übergreifende auch auf jede Fachrichtung angepasste Module an.
Im sechsten Semester des Studiums wird ein Studienschwerpunkt ausgewählt:
- Patientenedukation und Beratung
- Rehabilitation in der Anwendung
- Prävention und Intervention
Besonderheiten des Studiengangs
Das akademische Fernstudium an der HFH ist individuell planbar – studiert wird zeit- und ortsunabhängig. Der Studiengang richtet sich an berufserfahrene Therapeuten und Pflegekräfte der Fachrichtungen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Pflege.
Die HFH bietet den Studiengang in insgesamt 15 Studienzentren an: Aschersleben, Berlin, Bonn, Dresden, Essen, Freiburg, Hamburg, Kassel, München, Münster, Nürnberg, Potsdam, Siegen, Stuttgart und Würzburg.
Zugangsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Fernstudium an der Hamburger Fern-Hochschule sind durch das Hamburgische Hochschulgesetz festgelegt. Eine Zulassung eines Bewerbers kann ausgesprochen werden, wenn er die Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife nachweisen kann.
Studieren ohne Abitur: Zusätzlich gibt es einen besonderen Hochschulzugang für Berufstätige nach Hamburgischem Hochschulgesetz. Nach dieser gesetzlichen Regelung können Bewerber ohne (Fach-) Hochschulreife für ein Studium an unserer Hochschule zugelassen werden, wenn sie eine anerkannte Fortbildungsprüfung abgelegt haben. In diesem Fall ist ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch dem Studium vorgeschaltet.
Für Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und zweijähriger beruflicher Tätigkeit, aber ohne Fortbildungsprüfung, ist ein Zugang zum Studium ebenfalls möglich. Die Zulassung erfolgt über eine zu bestehende Eingangsprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Zum Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften für Berufserfahrene mit dem Abschluss Bachelor of Science an der HFH gelten weitere Zulassungsvoraussetzungen:
- staatliche Anerkennung als Ergotherapeut(in), Logopädin/Logopäde, Physiotherapeut(in), Fachkraft der Altenpflege bzw. Pfleger/-in
- mindestens zehn Monate Berufstätigkeit in dem entsprechenden Gesundheitsfachberuf
- schriftliche Begründung des Interesses am Studium (Motivationsschreiben)
zurück zur Hochschule