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Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)

  • Abschluss IHK-Zertifikat
  • Dauer 18 Monate
  • Art Fernlehrgang

Der IHK-Abschluss Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen befähigt zur Übernahme qualifizierter kaufmännischer Aufgaben, zur Mitarbeiterführung und zum aktiven Mitwirken bei der Aus- und Weiterbildung.

Die Inhalte des Fernlehrgangs Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen der Fernakademie für Erwachsenenbildung werden über Studienhefte vermittelt, die im Online-Studienzentrum zugänglich sind und zusätzlich Übungen und Aufgaben zur Selbstüberprüfung enthalten. In Verbindung mit den Einsendeaufgaben und einem Prüfungsvorbereitungsseminar mit einem Umfang von 12 Tagen, das wahlweise in Hamburg oder Nürnberg stattfindet, kann so eine optimale Prüfungsvorbereitung erfolgen.

Nach Erhalt des Fernakademie-Zeugnisses kann an der IHK-Abschlussprüfung teilgenommen und dadurch das Zertifikat „Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)“ erworben werden. Das IHK-Zertifikat berechtigt zum Hochschulstudium an der Europäischen Fernhochschule Hamburg (Euro-FH).

Kostenloses Infomaterial

  • Kostenlos
  • Unverbindlich
  • Alle Infos auf einen Blick

Überblick über die Weiterbildung

Lehrgangsverlauf

Studieninhalte:

  • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  • Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  • Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  • Führen und Entwickeln von Personal
  • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

Zugangsvoraussetzungen & Gebühren

Es gibt keine besonderen Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang, jedoch ist Interesse an kaufmännischen, verwaltenden Aufgabenstellungen im Sozial- und Gesundheitswesen für die Teilnahme an der Weiterbildung empfehlenswert. Für die Abschlussprüfung gelten die Zugangsvoraussetzungen der IHK:

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem mindestens dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • mit Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • mindestens fünfjährige Berufspraxis

Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes/einer Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen haben. Die Anrechnung von ehrenamtlichen Tätigkeiten ist möglich. Darüber hinaus können zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben wurden, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Studiengebühren:

  • Gesamtpreis: 2.736€
  • 18 Raten zu je 152€

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